Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer (m/w/d)   
Ausbildung zum Kranführer (Brückenkran, Termin auf Anfrage)
Ausbildung für Hubarbeitsbühnen (nur Torgau, Termin auf Anfrage)
Jährliche Unterweisungen Ihrer Mitarbeiter (auf Anfrage)

Grundlage aller Ausbildungen sind die Unfallverhütungsvorschriften und gesetzlichen Bedingungen nach DGUV Grundsatz 308-001 (ehem.BGG925)

Schulungen finden regelmäßig in unseren Unternehmen statt, oder können auf Wunsch auch in Ihren Unternehmen durchgeführt werden.

Vorteile

  • Erweiterung der Fachkompetenz
  • Bessere Fahrtechnik hilft Schäden und Kosten zu vermeiden
  • Grundsätze der Berufsgenossenschaft werden erfüllt

Teilnahmebedingungen
Die Anmeldung muss bis spätestens 7 Tage vor Schulungsbeginn erfolgen.

Schulungsteilnehmer sollten mindestens 18 Jahre alt sein (Ausnahme: Auszubildende ab dem 16.Lebensjahr)
Sie sollten die deutsche Sprache lesen, verstehen und sprechen können sowie die geistige und körperliche Eignung besitzen.
Der Grundlehrgang richtet sich an Fahranfänger und umfasst 2 Tage.
Der verkürzte Lehrgang umfasst einen halben Tag und ist nach den Anforderungen der Praxis ausgelegt. In diesem Fall gehen wir davon aus, dass der Teilnehmer schon Erfahrungen in der Handhabung von Gabelstaplern besitzt.

Rücktrittsmöglichkeit
Eine kostenfreie Abmeldung ist bis 3 Tage vor Schulungsbeginn möglich.

Bei späterer Absage oder bei Nichterscheinen der Teilnehmer, werden die Seminargebühren vollumfänglich in Rechnung gestellt.
Wir behalten uns vor, die Schulung aus betrieblichen Gründen abzusagen.
Es besteht dann die Möglichkeit, die Schulung zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.

Gebühren Gabelstaplerfahrerführerschein
Die Schulungsgebühr beträgt je Person 100,-€ zzgl. Mehrwertsteuer ( Grundlehrgang 200,-€ zzgl. Mwst).

Die Schulungstermine werden nach Erreichen der Mindestteilnehmerzahl festgelegt und finden in der Regel freitags in unserem Hause statt.
(Auf Wunsch können auch Schulungen in Ihrem Haus durchgeführt werden)

Rechtliche Grundlagen
Die Berufsgenossenschaften schreiben eine Ausbildung gemäß der Unfallverhütungvorschriften für Flurförderfahrzeuge (DGUV Grundsatz 308-001 (BGG925)) zur Bedienung von Gabelstaplern vor. Jede/r Gabelstaplerfahrer/in muss einen Fahrausweis besitzen und vom Betrieb schriftlich zum Führen von Flurförderfahrzeugen beauftragt werden. Zur Erlangung des Fahrausweises muss eine theoretische und eine praktische Prüfung abgelegt werden.

Termine und Anmeldung
Termine entnehmen Sie bitte unserem Anmeldeformular.

Anmeldeformular für Andernach
Anmeldeformular für Torgau